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Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

SuisseID

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Cashback!

SuisseIDs zu Sonderkonditionen.

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Rückerstattung (CashBack) für den Kauf der SuisseID

Mit dem dritten Stabilisierungspaket haben Bundesrat und Parlament beschlossen, die beschleunigte Einführung der SuisseID zu fördern. Im Rahmen dieser Aktion wird ein Teil der Kosten für den Kauf der SuisseID rückerstattet.

Die Rückerstattung beträgt 65.- Franken pro SuisseID.

Bedingungen für die Rückerstattung

  • Berechtigt ist jeder private Käufer (natürliche Person) einer SuisseID.
  • Der Kauf erfolgt bei einem der privaten Anbieter der SuisseID; beim Kauf muss ein gültiger Personenausweis (Pass oder ID-Karte) vorgewiesen werden. Anbieter der SuisseID »
  • Die Rückerstattung erfolgt über das SuisseID-CashBack-Portal.
  • Für Grossbezüge durch Firmen gibt es ein spezielles Verfahren, zu welchem die Anbieter Auskünfte geben können. Verfahren für die Rückerstattung bei Grossbezügen der SuisseID »
  • Das SECO behält sich vor, den Betrag der Rückerstattung im 3. und 4. Quartal 2010 zu überprüfen und je nach Nachfrage gegen oben oder unten anzupassen.

Die Aktion läuft bis der bereitgestellte Finanzbetrag aufgebraucht ist, maximal bis Ende Jahr 2010; letzter berechtigter Kauf ist am 31.12.2010, und der Antrag für die Rückerstattung muss bis am 10.01.2011 eingereicht sein.

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Eine Initiative des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO