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Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

SuisseID

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Die SuisseID ist eine elementare Grundlage für eine effiziente Anwendung von E-Government und E-Economy.

Doris Leuthard, Bundespräsidentin, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

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Auf Nummer sicher im elektronischen Geschäftsverkehr

Die SuisseID ist der erste standardisierte elektronische Identitätsnachweis der Schweiz, mit dem sowohl eine rechtsgültige elektronische Signatur wie auch eine sichere Authentifizierung möglich sind.


Im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen hat der Bundesrat die beschleunigte Einführung der SuisseID beschlossen. Die SuisseID ist in der Schweiz das erste standardisierte Produkt für einen sicheren elektronischen Identitätsnachweis. Geschäfte können von Privatpersonen zu Firmen, von Firmen untereinander sowie vom Bürger zur Verwaltung direkt über das Netz abgeschlossen werden.

Das SuisseID-System enthält drei Elemente:

  1. Elektronischer Identitätsnachweis
  2. Qualifizierte elektronische Signatur
  3. Elektronischer Funktionsnachweis

Der Nutzer kann sich damit bei einem Online-Service sicher authentisieren sowie ein Dokument rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben. Bei Bedarf schaffen Funktionsregister die notwendige Transparenz unter den Teilnehmern, z. B. Handlungsvollmachten, Zugehörigkeit zu Verbänden, Berufsregister, etc.
Ab Mai 2010 wird die SuisseID in Form einer Chipkarte oder eines USB-Sticks für jede natürliche Person erhältlich sein. Der Erwerb der SuisseID wird vom Bund bis Ende 2010 beziehungsweise so lange Vorrat mit einem Betrag von CHF 65.- einmalig subventioniert.

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Eine Initiative des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO