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Die empfohlenen Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit der SuisseID kommen Ihnen zugute. Das nachfolgende Beispiel zeigt, was geschehen kann, wenn Sie sich nicht daran halten:
Ausgangslage: Ein Vater überlässt seinem minderjährigen Sohn seine SuisseID und verrät ihm ausnahmsweise die dazugehörige PIN, damit dieser in einem E-Shop eine vorher gemeinsam bestimmte Anzahl CDs (bzw. bestimmter Maximalbetrag) bestellen kann. Doch der Sohn hält sich nicht an die Abmachung und bestellt heimlich zusätzlich auch noch DVDs, Games, etc. für ein Vielfaches des maximalen Betrages, der zuvor zwischen Vater und Sohn verabredet worden war.
Konsequenz: Trotz Minderjährigkeit des Sohnes haftet der Vater voll und ganz für die Bestellung. Die SuisseID und die dazugehörige PIN sind persönlich; sie gehören dem Vater. Der elektronisch abgeschlossene Kaufvertrag ist gleich zu setzen mit der eigenhändigen Unterschrift des Vaters. Er ist rechtsgültig, ganz egal, ob der Sohn diesen abgeschlossen hat.
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