Seit Januar 2013 müssen alle kantonalen Handelsregisterämter Anmeldungen und Belege auch in elektronischer Form entgegennehmen können. Der Bund stellt den Kantonen dazu das Internetportal juspace.ch zur Verfügung. Auf dem Portal können Notare und Unternehmen ihre Handelsregistergeschäfte elektronisch abwickeln. Im Kanton Zürich können Eingaben an das Handelsregisteramt auch über die Transaktionsplattform ZHServices getätigt werden. Für die Benutzung beider Portale ist die SuisseID notwendig.
Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle kantonalen Handelsregisterämter Anmeldungen und Belege auch in elektronischer Form entgegennehmen können (Art. 175 HRegV). Das Bundesamt für Justiz (BJ) stellt den Kantonen dazu das Portal juspace.ch zur Verfügung.
juspace.ch ermöglicht einen sicheren, unkomplizierten und schnellen Zugang zum Handelsregister. Der Zugriff auf das Portal erfolgt über normale Browser und bietet eine einheitliche Oberfläche für die Abwicklung von Geschäften mit allen kantonalen Handelsregisterämtern. Die Voraussetzung für die Nutzung von juspace.ch ist die SuisseID, die für die Identifikation (Login) verwendet wird. Zudem müssen die eingereichten Dokumente gültig elektronisch mit der SuisseID unterschrieben sein (digitale Unterschrift).
Bündelung der Online-Dienstleistungen in Zürich
Über ZHservices werden die Online-Dienstleistungen des Kantons Zürich gebündelt und kontinuierlich ausgebaut. Neben der elektronischen Steuererklärung und Rechnungsstellung sowie des Online-Dienstverschiebungsgesuches für Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige ist neu auch der papierlose Verkehr mit dem Handelsregisteramt über ZHservices möglich.
Um das elektronische Eintragungsverfahren beim Handelsregister nutzen zu können, müssen sich die Antragssteller zunächst auf der Transaktionsplattform ZHservices registrieren oder mit der SuisseID einloggen. Voraussetzung ist auch hier, dass die eingereichten Dokumente gültig elektronisch mit der SuisseID unterschrieben sind.
Moderne Verwaltung
Dank juspace.ch und ZHservices können Handelsregistergeschäfte online und direkt am PC bearbeitet werden: Von Neueinträgen, Mutationen von Unternehmensdaten und Personen, Löschungen bis zur Bestellung von Registerauszügen. Die neuen Online-Plattformen haben dabei für beide Seiten Vorteile. Die Kunden des Handelsregisteramtes sparen einerseits Zeit und Portokosten. Anderseits können sie sich, zumindest bei ZHservices, laufend über den Stand der Bearbeitung ihres Geschäfts informieren. Ersichtlich ist für sie der ganze Prozess vom Eingang beim Handelsregisteramt bis hin zur Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Für das Handelsregisteramt hat die elektronische Zustellung den Vorteil, dass das aufwändige Scannen der Unterlagen entfällt.
Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen
Der Bundesrat möchte das Handelsregisterwesen weiter modernisieren und vereinfachen. Er sieht auch mehrere Erleichterungen für KMU vor. Dafür müssen die gesetzlichen Grundlagen des Handelsregisters vollständig überarbeitet werden. Der Bundesrat hat seine Vorschläge im Dezember 2012 in die Vernehmlassung geschickt. Beim BJ wird zurzeit sogar geprüft, ob die Papieranmeldung in Zukunft ganz abgeschafft werden soll. Alle Anmeldungen und Belege könnten dann nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Weiter zur Medienmitteilung des BJ
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