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Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
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Für die gesetzeskonforme Ablage und Archivierung von elektronischen Dokumenten ist die elektronische Signatur oder der elektronische Zeitstempel von grosser Bedeutung.
Die elektronische Signatur stellt die Datenintegrität (Unverfälschbarkeit), Authentizität (Urheberschaft) und die Unanfechtbarkeit des Dokumentes sicher. Die Vorgaben der Geschäftsbücherverordnung werden erfüllt, ohne das spezielle Speichersysteme eingesetzt werden müssen.
Die elektronische Signatur verhindert, dass Dokumente nachträglich und unentdeckt manipuliert oder verändert werden können. Eine nachträgliche Veränderung führt automatisch zur Ungültigkeit der elektronischen Signatur.
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