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Register der Urkundspersonen |
Urkundspersonen, die elektronische Ausfertigungen oder elektronische, beglaubigte Kopien gemäss der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV; SR 943.033) erstellen wollen, müssen sich zwingend in das Register der Urkundspersonen eintragen lassen. Über den Registereintrag und die darin hinterlegten Zertifikate können die eingetragenen Urkundspersonen ihren Urkunden dann die Zulassungsbestätigung (den Funktionsnachweis) in Form einer Signatur des Registers beifügen. Die Urkundspersonen benötigen dazu das Programm Open eGov Localsigner. Dieses kann kostenlos heruntergeladen werden.
Projektstatus:
Aktiv



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